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Der Nageltritt
Verletzung des Hufes durch Eindringen eines spitzen Gegenstandes oder Vernagelung
Es kommt durch Eintreten harter, spitzer oder scharfer Gegenstände zu einer Verletzung der eingeschlossenen Hufstrukturen im Bereich der Sohle, des Strahles oder der Hufballen. Ein oberflächlicher Nageltritt verletzt die Huflederhaut an der Sohle, dem Strahl oder dem Ballen. Beim tiefen Nageltritt können das Hufbein, die tiefe Beugesehne, der Schleimbeutel, das Strahlbein, das Strahlpolster, die Hufknorpel oder das Ballenpolster geschädigt werden. Im schlimmsten Fall tritt der Fremdkörper durch das Hufbein-Strahlbeinband in das Hufgelenk ein.

Meist handelt es sich um Nägel, Schrauben, Nagelstumpen, scharfkantige Steine, Draht, Glas- oder Plastikstücke, spitze Holzstücke, usw. Durch das Gewicht des Pferdes wird der Fremdkörper mehr oder weniger stark in den Huf getrieben. Meist sind der Strahl und die seitlichen Strahlfurchen betroffen, da hier das Horn weicher (Strahl) oder dünner (Strahlfurche) ist.
Besonders anfällig für das Eindringen von Fremdkörpern können vom Hufexperten ausgedünnte Sohlen sein.

Die Heilung der Nageltrittverletzung ist abhängig von der Größe, der Tiefe und der bakteriellen Kontamination des eingedrungenen Gegenstandes. Blutende Wunden reinigen sich selbst und heilen nach unverzüglicher Behandlung oft zügig.

Dringt der Fremdkörper in das weiche Strahlhorn ein, kann es sein, dass sich die punktuelle Verletzung nach dem Entfernen des Gegenstandes innerhalb kurzer Zeit wieder schließt.
Wird der Fremdkörper entdeckt, sollte man ihn nicht sofort panisch ziehen! Kann der Tierarzt in kurzer Zeit zur sofortigen Behandlung anwesend sein, kann es sich als Vorteil erweisen, den Gegenstand im Stichkanal zu belassen. Es sollte ein Polsterverband angebracht werden, um die Verletzung zu entlasten. Ist dies nicht möglich oder ist der Tierarzt nicht abkömmlich, muss der Gegenstand vorsichtig und vollständig entfernt werden. Der Tierarzt braucht später genaue Angaben über den Sitz des Fremdkörpers sowie der Tiefe und der Richtung des Eindringens, damit er die Verletzung genau lokalisieren kann. Der entfernte Fremdkörper ist vom Pferdebesitzer aufzubewahren und dem Tierarzt vorzuzeigen.
In manchen Fällen kann es hilfreich sein, den Huf mit dem noch vorhandenen Fremdkörper zu röntgen, um festzustellen, wie tief der Gegenstand eingedrungen ist und welche Schädigungen vorhanden sind. Es ist auch möglich, mit einer sterilen Sonde die Tiefe und Richtung des Stichkanales festzustellen.

Beim oberflächlichen Nageltritt ist die Prognose günstig. Der Stichkanal wird trichterförmig tief nachgeschnitten. Die Wunde wird desinfiziert und ein Druckverband angelegt. Meist wird eine antibiotische Behandlung angeordnet. Innerhalb weniger Tage ist die Verletzung mit einer dünnen Hornschicht überzogen.
Beim tiefen Nageltritt kann die Prognose je nach Tiefe und Ausmaß der Verletzung ungünstig sein. Bei Verletzungen des Hufbeines besteht extreme Infektionsgefahr, es kann zu einer Knochenentzündung kommen. Es können Knochenstücke abgesplittert werden. Nach etwa 10 Tagen sollte röntgenologisch eine Fraktur des Hufbeines ausgeschlossen werden.
Bei der Verletzung der tiefen Beugesehne kommt es zur Vereiterung und zum Absterben von Sehnengewebe. Bei einem chirurgischen Eingriff muss das infizierte und zerstörte Gewebe vollständig entfernt werden. Wurde das Strahlbein von dem Gegenstand getroffen, ist auch die tiefe Beugesehne und der Schleimbeutel verletzt. Es kann zu einer lebensbedrohlichen Sepsis kommen! Es muss dringend operiert werden.
Das Strahlpolster ist ein besonders guter Nährboden für Infektionen. Die betroffenen und infizierten Strukturen müssen chirurgisch entfernt werden.

ACHTUNG: Der Hufexperte (Hufpfleger, Huftechniker oder Hufschmied) darf den Gegenstand nicht ohne tierärztliche Anwesenheit entfernen, wenn die lebenden Strukturen betroffen sind!

Der Nageltritt sollte vom Tierarzt aus rechtlichen Gründen schriftlich dokumentiert werden. Die Sohle wird daraufhin untersucht, ob sie beim Ausschneiden durch den Hufexperten ausgedünnt wurde und so der Fremdkörper leichter eindringen konnte. Dann ist der Hufexperte haftbar.
Führen Fremdkörper im Reithallenboden zum Nageltritt, ist der Besitzer/Betreiber der Stallanlange für den Schaden, der evtl. am Pferd entsteht, haftpflichtig.

Die Vernagelung

Als Vernagelung wird die Verletzung eingeschlossener Weichteile der Hufkapsel bezeichnet, die beim Aufnageln eines Hufbeschlages entstehen. Man unterscheidet zwischen der indirekten und der direkten Vernagelung.

Die indirekte Vernagelung wird auch als „Nageldruck“ oder als das „Brennen des Nagels“ bezeichnet. Der Hufnagel sitzt dicht an der Huflederhaut und dringt in die Blättchenschicht ein.

Das durch den Nagel verdrängte Horn oder der Nagel selbst drückt auf die Lederhaut. Bei Belastung kommt es zu Quetschungen der Lederhaut, die zu einer aseptischen Huflederhautentzündung führen. Meist tritt nach drei bis vier Tagen eine Lahmheit auf. Durch Abdrücken der einzelnen Nägel zeigt das Pferd beim betroffenen Nagel eine deutliche Schmerzreaktion. Der Nagel ist sofort zu entfernen und die Wunde wie bei einer Huflederhautentzündung zu behandeln.

WICHTIG: Tetanusschutz überprüfen!

Die direkte Vernagelung

Hier unterscheidet man den „Nagelstich“ und die „eigentliche Vernagelung“.

Beim Nagelstich gelangt der Nagel direkt in lebende Bereiche und wird sofort wieder entfernt, nachdem das Pferd eine deutliche Schmerzreaktion (zucken, wegziehen) beim Einschlagen des Nagels zeigte. Es darf auf keinen Fall ein neuer Nagel in diesen Kanal gesetzt werden! Der Nagelstich ist dem Pferdebesitzer oder Pferdehalter sofort mitzuteilen. Durch den Nagelstich kommt es zu einer oftmals geringen Quetschung oder Verletzung der Lederhaut. Wird der Nagel sofort entfernt, kommt es meist zu keiner entzündlichen Reaktion. In manchen Fällen tropft Blut aus dem Stichkanal. Manchmal verschließt sich der Kanal sofort nach dem Entfernen des Nagels. Der Nagelkanal wird mit einer desinfizierenden Lösung gespült.

Bei der eigentlichen Vernagelung wird die Huflederhaut oder sogar der Hufbeinrand vom Hufnagel getroffen. Es können hierbei auch kleine Knochenteile vom Hufbeinrand abgesprengt werden. Das Pferd zeigt sofort eine Abwehrreaktion und will den Huf nicht mehr belasten, indem es ihn anhebt oder die Gliedmaße in einer Schonhaltung abstellt. Es kann Blut aus dem Nagelloch/dem Niet quellen. Ein Schlag auf den Nagelkopf oder den Niet löst meist eine heftige Schmerzreaktion beim Pferd aus.
Wird die eigentliche Vernagelung nicht gleich bemerkt, kommt es kurz nach dem Beschlag zu einer Stützbeinlahmheit, einer Pulsation der Mittelfußarterie und zu einer Wärme des Hufes. Der Tierarzt entfernt das Eisen, untersucht den Huf und stellt die Vernagelung fest. Der verantwortliche Hufexperte ist haftpflichtig.

Eine Vernagelung kann vielfältige Ursachen haben. Man sollte nicht immer vom sorglosen/falschen Ansetzen des Nagels durch den Hufexperten ausgehen. Manchmal reicht es aus, wenn das Pferd beim Beschlagen schlecht steht und mit dem Huf zuckt oder wegzieht. Eine weitere Ursache kann ein fehlerhafter Nagel, ein schlecht gefertigtes Eisen oder eine schlechte Lochung des Eisens sein.
Die Verletzung wird wie eine Huflederhautentzündung behandelt.

WICHTIG: Tetanusschutz überprüfen!

©Manu Volk


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